3 Jun, 2021

ESG-Regulierungen

INSIGHTS News

Der Mai 2021 war ein weiterer wegweisender Monat für Liebhaber von ESG-Regulierungen auf der ganzen Welt. Besonders bemerkenswerte Entwicklungen fanden in den USA statt, die auf dem besten Weg sind, in die Fußstapfen der Europäischen Kommission als weltweit führende Regulierungsbehörde für nachhaltige Finanzen zu treten:

  • USA: Die Federal Reserve ist vor kurzem dem weltweiten Netzwerk der Zentralbanken zur ökologischen Ausrichtung des Finanzsystems beigetreten, während die Securities Exchange Commission (SEC) eine Überprüfung der klimabezogenen Offenlegung für öffentliche Unternehmen eingeleitet hat.

    Der SEC-Vorsitzende Gary Gensler kündigte an, dass die SEC plant, eine Vorschrift vorzuschlagen, die von börsennotierten Unternehmen verlangt, bestimmte Angaben zum Humankapital zu machen. Darunter fallen u. a. Kennzahlen zur Belegschaft in Bezug auf Diversität, Fluktuationsrate sowie eine Aufschlüsselung der Anzahl von Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Die SEC hat außerdem kürzlich die Climate and ESG Task Force einberufen, um u. a. Initiativen zur proaktiven Erfassung von ESG-bezogenem Fehlverhalten zu entwickeln. Der amtierende Vorsitzende der SEC hebt dabei die Menschenrechte als eines der grundlegenden Themen für Märkte und Investoren

    Falls Sie es noch nicht getan haben, lesen Sie die Keynote Remarks von Commissioner Lee zu den 2021 ESG Disclosure Priorities. Sie beziehen sich auf die Rolle und Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Umsetzung des Grundsatzes der finanziellen Wesentlichkeit.
  • DEUTSCHLAND: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht: Das deutsche „Sorgfaltspflichtgesetz“ bzw. „Lieferkettengesetz“ wird voraussichtlich 2022 in Kraft treten. Die Regeln werden für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Sie fordern die Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in den globalen Lieferketten von Unternehmen. Die deutsche Gesetzgebung muss zusammen mit dem von der EU vorgeschlagenen Gesetz zur verpflichtenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht gelesen werden. Es soll einen noch umfassenderen Standard der Sorgfaltspflicht in der gesamten EU einführen. 
  • GROSSBRITANNIEN: Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat Sacha Sadan zum Direktor für Umwelt, Soziales und Governance (ESG) ernannt. Er wird die Entwicklung und das Eintreten für den Ansatz zu nachhaltigen Finanzen der FCA im In- und Ausland beaufsichtigen.
  • Das CFA Institute hat seinen Vorschlag für einheitliche ESG-Offenlegungen für Fonds veröffentlicht. Der Vorschlag führt eine Reihe von freiwilligen ESG-Offenlegungsstandards ein. Sie sollen von Investmentmanagern verwendet werden, um die ESG-Merkmale von Fonds und anderen Produkten klarer und konsistenter zu beschreiben. Ziel ist sowohl eine größere Transparenz als auch Zugänglichkeit zum Markt für nachhaltige Anlagen.

    Der Exposure Draft legt außerdem allgemeine Prinzipien für die Offenlegung von Investitionen fest: Alle Angaben sollen vollständig, zuverlässig, konsistent, zugänglich, klar und prägnant sein. Rückmeldungen zu den Grundsätzen, Anforderungen und Empfehlungen, die im Exposure Draft der ESG-Offenlegungsstandards für Anlageprodukte des CFA-Instituts dargelegt sind, werden bis zum 14. Juli erbeten. Angestrebt wird die Veröffentlichung einer endgültigen Version rechtzeitig zur COP26 im November. Der Exposure Draft wurde in Zusammenarbeit mit einem 18-köpfigen technischen ESG-Komitee sowie mit Vermögensinhabern, Vermögensverwaltern, Beratern oder Dienstleistern verfasst.
  • Die IOSCO hat sich in ihrem neuen Arbeitsprogramm verpflichtet, bis Mitte 2021 Berichte über die Offenlegung von Emittenten und bis Ende 2021 über die Offenlegung von Vermögensverwaltern zu veröffentlichen: In Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Themen an den Kapitalmärkten fordert dieses Arbeitsprogramm die IOSCO auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln. Auf diesem Weg soll sie zu dem dringenden Ziel beitragen, die Vollständigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der Federführung ihrer Sustainable Finance Task Force zu verbessern. Die Task Force wird auch in zwei weiteren wichtigen Bereichen Fortschritte machen: Sie betreffen (a) Vermögensverwalter und Greenwashing und (b) ESG-Ratings und ESG-Datenanbieter.